🧨 Feuerwerk zum Selbstzünden Informationen

Sie möchten außerhalb von Silvester ein privates Feuerwerk abbrennen? Kein Problem – mit ein wenig Vorbereitung und der richtigen Anmeldung klappt das reibungslos.
Hier finden Sie alle wichtigen Punkte auf einen Blick.

🎆 Feuerwerk unter dem Jahr – Was ist erlaubt?

Ein privates Feuerwerk ist nicht nur an Silvester möglich. Auch unter dem Jahr können Sie zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten, Geburtstagen oder Jubiläen ein Feuerwerk genießen – allerdings mit behördlicher Ausnahmegenehmigung.

Damit Ihr Event ein echtes Highlight wird und gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden. Ein privates Feuerwerk ist nicht nur an Silvester möglich. Auch unter dem Jahr können Sie zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten, Geburtstagen oder Jubiläen ein Feuerwerk genießen – allerdings mit behördlicher Ausnahmegenehmigung.

Damit Ihr Event ein echtes Highlight wird und gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden.

Wo darf kein Feuerwerk abgebrannt werden?

Zum Schutz von Menschen, Tieren und Gebäuden ist das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen grundsätzlich verboten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Bereiche in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen

  • Gebäude mit erhöhter Brandgefahr (z. B. Reet- oder Fachwerkhäuser)

  • Naturschutzgebiete

  • Zonen mit behördlichem Abbrennverbot

  • Grundstücke ohne Zustimmung des Eigentümers

  • Zeiten oder Orte mit erhöhter Waldbrandgefahr

Zusätzlich können Städte und Gemeinden eigene Sperrzonen festlegen.

Eine sorgfältige Prüfung des Abbrennortes ist daher unerlässlich.

👉 Ich unterstützen Sie gerne dabei, vorab zu prüfen, ob Ihr Wunschort geeignet ist.

✔️ Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Außerhalb von Silvester ist für Feuerwerk der Kategorie F2 eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Behörde erforderlich.

In der Regel müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Ein begründeter Anlass (z. B. Hochzeit oder Jubiläum)

  • Volljährigkeit des Antragstellers

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers

  • Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände

  • Keine akute Brandgefahr

Mit der richtigen Vorbereitung ist eine Genehmigung in vielen Fällen problemlos möglich.

📄 Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung werden üblicherweise folgende Angaben verlangt:

  • Persönliche Daten des Antragstellers

  • Anlass, Datum und Uhrzeit des Feuerwerks

  • Genaue Adresse des Abbrennortes

  • Beschreibung der verwendeten Feuerwerkskörper (Kategorie F2)

  • Geplante Sicherheitsmaßnahmen

Viele Behörden verlangen ggf. eine Artikelliste der verwendeten Produkte.

👉 Zu meinen Feuerwerks-Sets erhalten Sie auf Wunsch eine passende Artikelliste für Ihre Antragstellung.

📅 Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Je nach Gemeinde muss der Antrag in der Regel 2 bis 4 Wochen vor dem geplanten Termin eingereicht werden.

Gerade in der Hochzeits- und Sommersaison empfehlen ich Ihnen eine möglichst frühzeitige Beantragung.

🎇 Welche Feuerwerkskategorie ist erlaubt?

Privatpersonen dürfen ausschließlich Feuerwerk der Kategorie F2 verwenden (ab 18 Jahren).

Größere Kategorien wie F3 oder F4 sind nur mit spezieller behördlicher Erlaubnis bzw. durch ausgebildete Pyrotechniker zulässig.

Meine Sets sind selbstverständlich gesetzeskonform und für private, genehmigte Anlässe geeignet.

📝 Was ist am Tag des Feuerwerks zu beachten?

Sicherheit steht immer an erster Stelle.

Vor dem Aufbau sollten Sie:

  • Die Wetterlage prüfen (insbesondere Windrichtung)

  • Einen ausreichenden Sicherheitsbereich freihalten

  • Brennbare Materialien entfernen

  • Löschmittel (z. B. Wassereimer oder Feuerlöscher) bereithalten

Während des Abbrennens:

  • Zuschauer auf Abstand halten

  • Feuerwerk standsicher auf ebenem Untergrund platzieren

  • Gebrauchsanweisungen genau beachten

  • Nur nüchterne, volljährige Personen zünden lassen

🛡️ Wer haftet im Schadensfall?

Grundsätzlich ist die Person verantwortlich, die das Feuerwerk erwirbt und abbrennt. Sie trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen und Sicherheitsvorgaben.

Wir liefern ausschließlich geprüfte und zugelassene Feuerwerksartikel der Kategorie F2 entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die konkrete Durchführung, der Aufbau, die Einhaltung der Sicherheitsabstände sowie die Beachtung örtlicher Besonderheiten liegen im Verantwortungsbereich des Verwenders.

Ich empfehle daher ausdrücklich:

  • die Prüfung einer bestehenden privaten Haftpflichtversicherung

  • die strikte Einhaltung aller Sicherheits- und Gebrauchshinweise

  • das Abbrennen ausschließlich durch volljährige, nüchterne Personen

Bei sachgemäßer Vorbereitung und bestimmungsgemäßer Verwendung sind Schäden erfahrungsgemäß äußerst selten.

🧹 Was ist nach dem Feuerwerk zu beachten?

Nach dem Abbrennen sollten:

  • Blindgänger mindestens 15 Minuten nicht berührt werden

  • Feuerwerksreste mit Wasser abgelöscht werden

  • Verpackungen und Rückstände vollständig entsorgt werden

  • Der Abbrennplatz sauber hinterlassen werden

Ein verantwortungsvoller Umgang sorgt für einen positiven Eindruck bei Nachbarn und Behörden.

🎆 Mein Service für Ihr Event

Ein Feuerwerk soll begeistern – nicht verunsichern.

Deshalb unterstützen ich Sie gerne mit:

genehmigungsfähigen Feuerwerks-Sets
ggf. Artikellisten für Ihre Behörde
klaren Sicherheitshinweisen
persönlicher Beratung bei Fragen zur Antragstellung

Fordern Sie jetzt unverbindlich Ihr Angebot an und lassen Sie sich Schritt für Schritt begleiten.

💥 Paketpreise für Selbstzünd-Feuerwerke
📄 Formulare zum Download

Klicken Sie auf eines der gewünschten Formulare um es herunter zu lade. Die Ausnahmegenehmigung benötigen Sie immer. Das Formular Einverständnis Grundstückeingentümer benötigen Sie nur wenn Sie auf einem fremden Grundstück Ihr Feuerwerk abbrennen und nicht auf ihrem privaten.