Selbstzünder Feuerwerk Saarland – Hinweise
Ich erkläre, was Sie vor dem Selbstzünden eines Feuerwerks in Saarlouis und Saarland beachten sollten – von Sicherheitsvorkehrungen über Paketwahl bis zur richtigen Handhabung. So wird Ihr DIY-Feuerwerk sicher, professionell und unvergesslich.
Feuerwerk unter dem Jahr – Was ist erlaubt?
Ein privates Feuerwerk ist nicht nur an Silvester möglich. Auch unter dem Jahr können Sie zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten, Geburtstagen oder Jubiläen ein Feuerwerk genießen – allerdings mit behördlicher Ausnahmegenehmigung.
Damit Ihr Event ein echtes Highlight wird und gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden. Ein privates Feuerwerk ist nicht nur an Silvester möglich. Auch unter dem Jahr können Sie zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten, Geburtstagen oder Jubiläen ein Feuerwerk genießen – allerdings mit behördlicher Ausnahmegenehmigung.
Wo darf kein Feuerwerk abgebrannt werden?
Zum Schutz von Menschen, Tieren und Gebäuden ist das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen grundsätzlich verboten.
Dazu gehören unter anderem:
Bereiche in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen
Gebäude mit erhöhter Brandgefahr (z. B. Reet- oder Fachwerkhäuser)
Naturschutzgebiete
Zonen mit behördlichem Abbrennverbot
Grundstücke ohne Zustimmung des Eigentümers
Zeiten oder Orte mit erhöhter Waldbrandgefahr
Zusätzlich können Städte und Gemeinden eigene Sperrzonen festlegen.
Eine sorgfältige Prüfung des Abbrennortes ist daher unerlässlich.
Ich unterstützen Sie gerne dabei, vorab zu prüfen, ob Ihr Wunschort geeignet ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Außerhalb von Silvester ist für Feuerwerk der Kategorie F2 eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Behörde erforderlich.
In der Regel müssen folgende Punkte erfüllt sein:
Ein begründeter Anlass (z. B. Hochzeit oder Jubiläum)
Volljährigkeit des Antragstellers
Zustimmung des Grundstückseigentümers
Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände
Keine akute Brandgefahr
Mit der richtigen Vorbereitung ist eine Genehmigung in vielen Fällen problemlos möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung werden üblicherweise folgende Angaben verlangt:
Persönliche Daten des Antragstellers
Anlass, Datum und Uhrzeit des Feuerwerks
Genaue Adresse des Abbrennortes
Beschreibung der verwendeten Feuerwerkskörper (Kategorie F2)
Geplante Sicherheitsmaßnahmen
Viele Behörden verlangen ggf. eine Artikelliste der verwendeten Produkte.
Zu meinen Feuerwerks-Sets erhalten Sie auf Wunsch eine passende Artikelliste für Ihre Antragstellung.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Je nach Gemeinde muss der Antrag in der Regel 2 bis 4 Wochen vor dem geplanten Termin eingereicht werden.
Gerade in der Hochzeits- und Sommersaison empfehlen ich Ihnen eine möglichst frühzeitige Beantragung.
Welche Feuerwerkskategorie ist erlaubt?
Privatpersonen dürfen ausschließlich Feuerwerk der Kategorie F2 verwenden (ab 18 Jahren).
Größere Kategorien wie F3 oder F4 sind nur mit spezieller behördlicher Erlaubnis bzw. durch ausgebildete Pyrotechniker zulässig.
Meine Sets sind selbstverständlich gesetzeskonform und für private, genehmigte Anlässe geeignet.
Was ist am Tag des Feuerwerks zu beachten?
Sicherheit steht immer an erster Stelle.
Vor dem Aufbau sollten Sie:
Die Wetterlage prüfen (insbesondere Windrichtung)
Einen ausreichenden Sicherheitsbereich freihalten
Brennbare Materialien entfernen
Löschmittel (z. B. Wassereimer oder Feuerlöscher) bereithalten
Während des Abbrennens:
Zuschauer auf Abstand halten
Feuerwerk standsicher auf ebenem Untergrund platzieren
Gebrauchsanweisungen genau beachten
Nur nüchterne, volljährige Personen zünden lassen
Wer haftet im Schadensfall?
Grundsätzlich ist die Person verantwortlich, die das Feuerwerk erwirbt und abbrennt. Sie trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen und Sicherheitsvorgaben.
Wir liefern ausschließlich geprüfte und zugelassene Feuerwerksartikel der Kategorie F2 entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die konkrete Durchführung, der Aufbau, die Einhaltung der Sicherheitsabstände sowie die Beachtung örtlicher Besonderheiten liegen im Verantwortungsbereich des Verwenders.
Ich empfehle daher ausdrücklich:
die Prüfung einer bestehenden privaten Haftpflichtversicherung
die strikte Einhaltung aller Sicherheits- und Gebrauchshinweise
das Abbrennen ausschließlich durch volljährige, nüchterne Personen
Bei sachgemäßer Vorbereitung und bestimmungsgemäßer Verwendung sind Schäden erfahrungsgemäß äußerst selten.
Was ist nach dem Feuerwerk zu beachten?
Nach dem Abbrennen sollten:
Blindgänger mindestens 15 Minuten nicht berührt werden
Feuerwerksreste mit Wasser abgelöscht werden
Verpackungen und Rückstände vollständig entsorgt werden
Der Abbrennplatz sauber hinterlassen werden
Ein verantwortungsvoller Umgang sorgt für einen positiven Eindruck bei Nachbarn und Behörden.
Formulare zum Download
Klicken Sie auf eines der gewünschten Formulare um es herunter zu lade. Die Ausnahmegenehmigung benötigen Sie immer. Das Formular Einverständnis Grundstückeingentümer benötigen Sie nur wenn Sie auf einem fremden Grundstück Ihr Feuerwerk abbrennen und nicht auf ihrem privaten.
Besichtigung der Location vor Ort auf Machbarkeit eines Feuerwerkes
Wenn das Feuerwerk auf einem fremden Grundstück abgebrannt wird, ermitteln und Einholung des Einverständnisses vom Eigentümer (am besten schriftlich)
Einreichen der erforderlichen Formulare bei zuständiger Behörde um die Genehmigung zu erhalten
Abholung und Transport des Feuerwerkes zum Abbrennplatz
Sicherheitszonen absperren, dabei vorgeschriebene Schutzabstände einhalten
Abbrennen des Feuerwerkes durch Sie selbst bzw. durch die Person welche auf dem Formular angegeben wurde
Abbau des Feuerwerkes und den Abbrennplatz säubern
Entsorgung der Restbestände
Ihre Pflichten als Veranstalter
persönliche Beratung
Bereitstellung der erforderlichen Formulare
Auswahl pyrotechnischen Effekten der Kategorie F2. Bei Vorlage einer behördlichen Erlaubnis nach §27 SprengG dürfen auch Effekte der Kategorie F3 eingesetzt werden.
Bei erfolgreicher Genehmigung verkauf des Feuerwerkes (gegen Vorlage der entsprechenden Genehmigung)
Je nach Entfernung kann das Feuerwerk auch geliefert werden
Mein Service für Ihr Event
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Überlassen Sie die Produktauswahl und die fachliche Vorbereitung mir, damit Sie sich voll auf Ihre Gastgeberrolle konzentrieren können. Ich begleite Sie Schritt für Schritt von der Auswahl bis zur Zündung.
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